Ihr Suchbegriff «» wurde gelb Markiert.

Infos / Daten

Der Qualifikationsbereich "Berufliche Praxis" besteht aus zwei Teilen - dem Kompetenzendiagramm und dem Qualifikationsgespräch. Details zum Qualifikationsverfahren finden Sie in den Ausführungsbestimmungen.

QV Daten 2013

Prüfung "Betriebliche Praxis"

12. bis 13. Juni 2013

Abgabedatum Prüfungsunterlagen

3. Mai 2013 (Es gilt das Datum des Poststempels)

Ausführungsbestimmungen

Prüfungsunterlagen

Folgende Unterlagen sind uns bis zum oben genannten Abgabedatum einzureichen:

Aufgebot

Die Kandidaten werden durch die IGKG Züri für die betriebliche Prüfung ca. im März über "educola" aufgeboten.

Verspätetes Erscheinen / kurzfristige Verhinderungen

Bei verspätetem Eintreffen am Prüfungsort hängt der Anspruch auf eine ungekürzte Prüfungszeit oder einen neuen Prüfungstermin vom Grund der Verspätung ab. Bei verspätetem Eintreffen aus einem unwichtigen Grund (z.B. verschlafen) wird nur die restliche Prüfungszeit gewährt. Es erfolgt eine Teilbewertung, d.h. nicht ausgeführte Prüfungsteile werden mit der Note 1 bewertet. Trifft die Kandidatin/ der Kandidat viel zu spät am Prüfungsort ein und / oder der Zutritt ist mit einer erheblichen Störung der anderen Kandidat/-innen verbunden, wird der Zutritt verweigert. Es wird die Note 1 erteilt.

Unentschuldigtes Fernbleiben von der Prüfung

Erscheint eine Kandidatin / ein Kandidat aus unwichtigem Grund nicht zur Prüfung, wird die Prüfung für ungültig erklärt. Die Prüfung gilt damit als nicht bestanden, da der Notendurchschnitt nicht berechnet werden kann. Die Prüfungskommission kann im Einzelfall die Note 1 erteilen. Entstandene Kosten werden der Kandidatin / dem Kandidaten in Rechnung gestellt.

Kurzfristige Verhinderungen

Sollten Sie aus entschuldbaren Gründen kurzfristig verhindert sein, benachrichtigen Sie die IGKG Züri mindestens 15 Minuten vor Ihrem Prüfungsbeginn über 043 205 02 90 oder 077 471 66 98 (nur während den Prüfungszeiten).

Auf nach den Prüfungen gemeldete Krankheiten kann nicht mehr eingegangen werden.

Als entschuldbare Gründe gelten einzig und allein ärztlich bescheinigte Krankheit, Unfall (Polizeirapport), Betriebsstörung der öffentlichen Verkehrsmittel (amtliche Bescheinigung der ÖV) oder Todesfall (Todesanzeige) in der Familie. Die schriftliche Stellungnahme, inkl. Belege und Angabe des Grundes, welcher zur Verhinderung führte, muss innerhalb von zwei Tagen bei der IGKG Züri eintreffen. Die IGKG Züri entscheidet über den Zeitpunkt der Nachprüfung. Sofern die Experten nicht mehr zur Verfügung stehen, kann die Durchführung der Prüfung auf September oder auf die nächste Prüfungsperiode verschoben werden.

QV Erleichterung

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt gewährt benachteiligten Kandidaten eine Prüfungserleichterung. Reichen Sie dazu folgendes Gesuch ein: Gesuch um Prüfungserleichterung

Info Diese Website wurde den gegebenen Platzverhältnissen Ihres Webbrowsers angepasst. Weitere Informationen